Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen variable Vergütungsanteile für den Vorstand grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Die CyBio AG folgt dieser Empfehlung nicht, da die Vorstandsverträge der Gesellschaft grundsätzlich mit kurzen Laufzeiten abgeschlossen werden und diese Kurzfristigkeit nicht im Einklang mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage steht. Des Weiteren ist der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an der Gesamtvergütung angemessenen und durch vertraglich vereinbarte Obergrenzen der Höhe nach beschränkt. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen variable Vergütungsanteile für den Vorstand auch negative Entwicklungen berücksichtigen. Die CyBio AG hat mit ihren Vorständen keine negative variable Vergütungskomponente vereinbart, da das Augenmerk der Gesellschaft auf dem Abschluss von Verträgen mit niedriger Fixvergütung liegt, die einer Malus-Vereinbarung entgegen steht. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll die Gesellschaft bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten können. Die CyBio AG folgt dieser Empfehlung nicht in jedem Fall. In Anbetracht der grundsätzlichen Laufzeitkürze der Vorstandsverträge geht der Aufsichtsrat davon aus, dass in keinem Fall eine Überschreitung der empfohlenen Grenze notwendig ist.
|